„Mary Poppins“, „Die Ghostbusters“, die „Feuerzangenbowle“ und „Das Leben des Brian“ haben gemeinsam, dass sie alle auf einer Liste des Instituts für Freiwillige Selbstkontrolle (FSK) stehen, welches nicht nur die Altersfreigabe, sondern auch die Erlaubnis zur Vorführung an so genannten „stillen Feiertagen“ regelt. Seit 1980 gibt es eine Liste von Filmen, die an Tagen wie Karfreitag, Volkstrauertag und Totensonntag nicht öffentlich gezeigt werden dürfen, weil sie nicht dem „ernsten Charakter“ dieser Tage entsprechen. Jedes Jahr werden neue Filme geprüft und landen auf der Liste, die mittlerweile über 700 Filme umfasst.
„Es ist gerade im europäischen Vergleich eine absurde religiöse Bevormundung, dass erwachsenen Menschen in Deutschland an bestimmten Tagen im Jahr vorgeschrieben wird, was sie in geschlossenen Räumen zu tun und zu lassen haben“,
erklärt Patrick Breyer, Europaabgeordneter der Piratenpartei.
„Mit der modernen Lebenswirklichkeit haben diese Verbote nichts mehr zu tun. Wir brauchen hierzulande endlich eine klare Trennung von Kirche und Staat, und dazu gehört die Abschaffung aller Filmvorführverbote an Feiertagen“,
fordert Breyer.
Hintergrund: An „stillen Feiertagen“ wie dem Karfreitag sind in Deutschland die öffentliche Aufführungen bestimmter Filme verboten. Zu den über 700 Filmen auf dem Feiertags-Index gehören Kinderfilme (z.B. Max und Moritz, Nick Knatterton’s Abenteuer), Komödien (z.B. von Hallervorden, Juhnke, Mel Brooks, Monty Python), Klassiker (Der zerbrochene Krug, Feuerzangenbowle, Ghostbusters) und politische oder religiöse Kritik (Barschel – Mord in Genf?, Leben des Brian, Der letzte Jude von Drohobytsch, Animal Farm).
Während auf dem Feiertagsindex Kinderfilme, Komödien und politische Filme wie Animal Farm stehen, wurde in anderen Fällen Klamauk (z.B. Borat), brutale Gewalt (z.B. Conan der Barbar), Horror (z.B. SAW, Lars von Triers ANTICHRIST, Rohtenburg, Der Exorzist) und Sex (z.B. Basic Instinct, Feuchtgebiete, Fifty Shades of Grey) für die „Stillen Feiertage“ wie Karfreitag freigegeben.
Die FSK-Entscheidung „nicht feiertagsfrei“ ist für Kinos und Filmverleiher unbefristet verbindlich und wird nur auf kostenpflichtigen Antrag überprüft. Nach Angaben der FSK erhalten Filme den Vermerk „Keine Feiertagsfreigabe“ ohne inhaltliche Prüfung, es sei denn, eine Prüfung der „Feiertagstauglichkeit“ wird kostenpflichtig beantragt.
Die volle Filmliste.