Der Begriff der „Besonders schützenswerten Daten“ beschreibt im Datenschutz genau die Daten, welche den persönlichsten Bereich eines jeden von uns betreffen: Gesundheit, politische Meinung, sexuelle Orientierung, Religion. Das Wissen um solche Dinge ermöglicht nicht nur eine umfassende Analyse des Menschen, es eröffnet gleichzeitig die Möglichkeit zu allerlei Missbrauch. Vorselektion von Bewerbern, Erpressbarkeit anhand privater Daten usw. – das waren alles Beispiele, die angeführt wurden. Alle hatten sie eins gemein: Es waren Szenarien, die mögliche Angriffe auf besondere einzelne Personen oder Gruppen beschrieben.
Darüber sind wir nun weit hinaus. Was mit der heimlich eingebrachten Änderung ermöglicht wurde, kann getrost als allgemeiner Ausverkauf der privatesten Daten aller Bürger an die Industrie genannt werden.
Scoring bei Versicherungen ist ein Thema, über das nicht allzu viel berichtet wird. Die Verfahren gehörten schließlich zum innersten Entscheidungsprozess und seien damit Betriebsgeheimnis. Der Datenhunger, der zugrunde liegenden Algorithmen ist immer mehr gewachsen, soviel ist gewiss. Dies erklärt auch die stetige Forderung der Versicherungsindustrie (wir nennen es gezielt nicht Versicherungsbranche), weitreichenderen Zugriff auf Daten zu bekommen und den lästigen Datenschutz einzuschränken.
Dass genau diese Art Daten besonderen Schutz benötigen, wird spätestens jetzt wieder auf eindrückliche Weise klar. Plötzlich wird es den Versicherungen erlaubt, auf Gesundheitsdaten zuzugreifen und diese nach eigenem Gusto zu verwenden und auszuwerten. Eine Zustimmung seitens des Bürgers ist nicht erforderlich, eine Ablehnung der Weitergabe nicht möglich. Ein unfassbarer Vorgang auch ohne den Stunt, durch den dies überhaupt ins Gesetz gelangt ist.
Dabei ist das Vorgehen im Rahmen der Gesetzgebung, bei einer Lesung im Bundestag einen Text prüfen zu lassen, dann zu ändern und ohne jegliche Hinweise auf diese Änderung zur Abstimmung einzureichen, selbst bereits eine Ungeheuerlichkeit, die eine eigene Kritik an anderer Stelle verdient. (siehe „Den Affen übersehen„)
In Zusammenhang mit der Diskussion um die Gesundheitskarte bekommt dieser Prozess jedoch ein besonderes Gschmäckle. Wir erinnern uns noch lebhaft an die Proteste gegen eine zentrale Datenbank mit allen Gesundheitsdaten.
Nun also soll eine Hintertür den gewünschten Zugriff ermöglichen. Nennen wir es doch beim Namen: Die Daten werden auf dem Präsentierteller serviert. Was zunächst noch unspektakulär klingen mag, betrifft uns alle: Eine Industrie mit kommerziellen Interessen bekommt Zugriff auf unsere persönlichsten Daten und wird diese verwenden, um ihr Angebot zu optimieren, sprich: Das Beste für sich herauszuholen, den gläsernen Versicherten zu schaffen. Welche Daten aber wie zum Einsatz kommen, welcher Algorithmus letztlich eine Bewertung über uns erstellt – es besteht keine Möglichkeit, dies nachzuvollziehen oder auf Richtigkeit zu prüfen. Oder gar eine Korrektur zu verlangen. Wir werden selbst zur optimierbaren Handelsware, ob wir es wollen oder nicht. Das Dateneigentum wird vollständig ignoriert.
Wäre es um Forschung zum Wohle aller gegangen, hätte man dies anders gelöst. Mit anonymisierten Daten oder zumindest einer sauberen mehrstufigen Pseudonymisierung. Zugriff hätten dann aber nur zertifizierte Forschungsinstitute unter Einhaltung strenger Datenschutzregeln erhalten. Doch nun sind auch Versicherungen per Gesetz ebenfalls Bezugsberechtigte der übrigens ebenfalls per Gesetz zwangsweise erhobenen Daten. Zudem ist der Umfang an Daten derart gewachsen, dass eine Re-Identifizierung nicht mehr unmöglich genannt werden kann.
Bisher besteht Versicherungsleistung darin, Risiken zu bündeln und die Kompensation des Schadens bzw. der Kosten Einzelner auf das Versicherungskollektiv zu verteilen. Sie lebt von der Gemeinschaft und davon, dass die Mitglieder der Gruppe de-individualisiert werden. Also dass es einen erwarteten wahrscheinlichen Schaden gibt, der erwartete Kosten verursacht, der von beliebigen Personen in der Gruppe ausgelöst werden können. Sobald dazu übergegangen wird, erwartete Kosten einzelnen Mitgliedern des Kollektivs zuzuschreiben, kommt es zu einer aversen Selektion, wer in das Versicherungskollektiv aufgenommen wird (natürlich bevorzugt diejenigen, die keine hohen Schäden verursachen), und/oder zu einer Ungleichbelastung der Mitglieder bei den Versicherungsbeiträgen. Damit wird der ursprüngliche grundlegende solidarische Gedanke von Versicherung ad absurdum geführt.
Dass es nicht bei den einfachen Versicherungen bleiben wird, ist daher leicht zu prophezeien. Forderungen nach Gesetzeserleichterungen für „Attraktive neue Angebote“ werden bald folgen z.B. im Bereich der spezifischen Personalanalyse. Von dynamischen Verträgen und Versicherungsleistungen ganz zu schweigen. Ist das wirklich der Weg, wie wir als Gesellschaft die Möglichkeiten von Big Data entwickeln möchten? Zur kommerziellen Optimierung von Bewertungssystemen und feingranularen Analyse von Menschen? Das dürfen wir nicht unwidersprochen zulassen.
„Herr Spahn, haben sie wirklich geglaubt, der Passus würde niemanden auffallen? Wenn sie ihre Privatsphäre an die Industrie verkaufen möchten, ist das ihre Sache. Aber es steht Ihnen nicht zu, unserer aller Gesundheitsdaten zur Handelsware zu machen!“,
hinterfragt Anja Hirschel, Themenbeauftragte Digitaler Wandel der Piratenpartei Deutschland.
„Unsere Gesundheitsdaten sind der feuchte Traum aller, die ein Interesse an Profiling haben. Ganz vorne mit dabei die Versicherungsindustrie. Über die Hintertür diese Daten preiszugeben offenbart, wie gleichgültig die Bundesregierung sowohl mit unserer digitalen Unversehrtheit umgeht als auch mit möglichen Gefährdungen der Solidarität in unserer Gesellschaft. Inkompetenz gepaart mit Industrie-Interessen ist ein toxischer Cocktail. Es ist Zeit für einen Wandel.“,
erklärt Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland
Da fehlt ein Link, der die Änderung dokumentiert. Ohne Kontext ist der Artikel für Menschen die sich nicht dauerhaft mit Datenschutz befassen unverständlich.
Hilfreich wäre auch ein Hinweis ob und wie man bei der eigenen Krankenkasse Widerspruch gegen die mißbräuchliche Verwendung der eigenen Daten einlegen kann.
Wenn man mit der Sache nicht vertraut ist es schwer den Inghalt zu begreifen.
Ich habe zwar Verstanden, dass Versicherungen Zugriff auf die Gesundheitsdaten bekommen sollen, aber wer das beantragt/eingebracht hat, ob das noch zur Entscheidung aussteht, oder ob das jetzt schon wirksam ist, konnte ich nicht wirklich herauslesen.
Vielleicht wäre ein kurzer Abstract da angebracht der die Fakten enthält.