Heute hat die finale Trilog-Verhandlung zwischen Parlament, Kommission und Rat über die geplante TERREG-Verordnung zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Inhalte im Internet stattgefunden. Die Einigung bedroht die Meinungsfreiheit im Netz.
Patrick Breyer, Europaabgeordneter der Piratenpartei und Schattenberichterstatter der Fraktion Grüne/EFA, kommentiert:
“Dass Victor Orban künftig in Deutschland direkt Internetseiten löschen lassen kann, öffnet politisch motivierter Internetzensur Tür und Tor. Die Meinungsfreiheit in Europa wird auf den kleinsten gemeinsamen Nenner harmonisiert. Es fehlt ein Richtervorbehalt für Löschanordnungen. Und der Terrorismusbegriff ist bedenklich weit und missbrauchsanfällig. Damit dürfte diese beispiellose Anti-Terror-Internetverordnung das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung unverhältnismäßig weit einschränken und vor Gericht keinen Bestand haben.
Immerhin konnten wir nach harter Arbeit und Protesten der Zivilgesellschaft wichtige Teilerfolge erringen: Eine Pflicht zum Einsatz fehleranfälliger Uploadfilter haben wir verhindert, Journalismus, Kunst und Wissenschaft werden gesondert geschützt und für kleine und nichtkommerzielle Plattformen konnte eine Ausnahme von der 1-Stunden-Löschfrist durchgesetzt werden.”
Problematisch sind im Einzelnen folgende Punkte: Behörden in allen EU-Mitgliedsstaaten (einschließlich denjenigen mit rechtsstaatlichen Problemen wie Ungarn und Polen) werden strafbewehrt und ohne Richtervorbehalt die Löschung angeblich “terroristischer Inhalte” innerhalb einer Stunde von beliebigen Website-Betreibern auch im Ausland anordnen können. So könnte etwa Ungarns Regierungschef Orban künftig die Löschung von Internetveröffentlichungen in Deutschland anordnen. Anti-Terror-Gesetze wurden in der Vergangenheit bereits gegen katalanische Separatisten, gegen Einwanderer in Ungarn und soziale Proteste in Frankreich eingesetzt, was das Missbrauchsrisiko unterstreicht. Der Staat der Veröffentlichung und dessen Gerichte können nur eingeschränkt und in aufwändigen Verfahren gegen unrechtmäßige ausländische Löschanordnungen einschreiten. Immerhin kann gegen ausländische Löschanordnungen im Land der Veröffentlichung geklagt werden.
Die EU-Regierungen im Rat stimmen immerhin wichtigen Schutzvorkehrungen, die das Europäische Parlament forderte, zu:
1. Es gibt eine Einigung darauf, Inhalte, die zu Bildungs-, Kunst-, journalistischen oder Forschungszwecken oder zur Sensibilisierung gegen terroristische Aktivitäten verbreitet werden sowie Inhalte, die Ausdruck
polemischer oder kontroverser Ansichten im Rahmen einer öffentlichen Debatte sind, von Löschungen auszunehmen.
2. Es gibt einen eindeutig formulierten Verzicht auf den verpflichtenden Einsatz fehleranfälliger Uploadfiltern. Die fehleranfälligen Zensuralgorithmen, die terroristische Propaganda nicht zuverlässig von der legitimen Nutzung von Bildern/Videos unterscheiden können, werden aber verbreitet freiwillig eingesetzt.
3. Es gibt eine Verständigung darauf, Geldstrafen für Anbieter auszuschließen, die aus technischen oder betrieblichen Gründen einer Löschanordnung nicht innerhalb einer Stunde nachkommen können (z.B. private Webseitenbetreiber zur Nachtzeit).
Breyer abschließend: “Ich habe hart daran gearbeitet, dass die Grundrechte eingehalten werden, um zu verhindern, dass die Verordnung von Gerichten für nichtig erklärt wird, wie es bei einem ähnlichen französischen Gesetz (AVIA) geschehen ist, das vom französischen Verfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt wurde. Leider ist das nicht gelungen. Eine vor Gericht gescheiterte Verordnung ist das untauglichste Mittel, um gegen terroristische Online-Inhalte vorzugehen.
Insgesamt ist unwahrscheinlich, dass durch die geplante Verordnung terroristische Anschläge verhindert werden. Um die Radikalisierung und Rekrutierung von Terroristen zu verhindern, wäre es sinnvoller, legitime Missstände wie die Diskriminierung von Muslimen und Menschenrechtsverletzungen anzugehen. Es wäre notwendig, die zivilgesellschaftliche Arbeit gegen Hassideologie und Islamismus sowie Programme zur Entradikalisierung und Aussteigerprogramme stabil zu finanzieren. Schließlich ist die entschlossene Verfolgung des Terrorismus und der zu ihm aufstachelnden Inhalte wichtig. Zu oft waren Terroristen der Polizei schon lange bekannt, aber ihre Spuren wurden nicht weiterverfolgt. Auch bei den Verhandlungen über die EU-Verordnung verweigerten die Regierungen eine Anzeigepflicht für strafbare terroristische Veröffentlichungen, weil ihnen eine konsequente strafrechtliche Verfolgung zu viel Arbeit ist.”
Weitere Informationen rund um die Verhandlungen
Interessant auch die Ergebnisse einer Meinungsumfrage dazu
Wird die Piratenpartei nun Klage vor dem EUgH erheben um zu verhindern das zum Beispiel Orban ohne Richtervorbehalt Inhalte löschen lassen kann ?