Im Jahr 1871 wurden die Bestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch im ersten Reichsstrafgesetzbuch verabschiedet. Auch heute, 150 Jahre später, sind Schwangerschaftsabbrüche nach § 218 StGB noch immer eine Straftat. Die Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs entmündigt Betroffene und verhindert allein schon wegen der damit verbundenen Stigmatisierung eine würdevolle, selbstbestimmte Entscheidungsfreiheit.

Die Piratenpartei unterstützt die Initiative „Weg mit § 218“ [1] und ruft zur Streichung von § 218, § 219 und § 219a aus dem Strafgesetzbuch, sowie zu einer Neuregelung des Rechts auf einen selbstbestimmten Schwangerschaftsabbruch auf.

Martina Scharmann, Vorsitzende der hessischen PIRATEN und Mitglied des bundesweiten Piratinnen+FLINT-Netzwerkes, fordert:

„Das Recht auf Selbstbestimmung darf nicht aufhören, nur weil eine Person schwanger ist. In die heutige Zeit passt dies in keinster Weise. Ein Schwangerschaftsabbruch, aus welchen Gründen auch immer, ist die alleinige Entscheidung der Schwangeren und darf keine Straftat sein. Auch ist es dringend notwendig, das Thema Schwangerschaftsabbruch zu enttabuisieren.“

Die medizinische Versorgungssituation wird immer kritischer, da immer weniger Institutionen, Einrichtungen und Praxen Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Außerdem wird aufgrund der Rechtslage der Schwangerschaftsabbruch während der gynäkologischen Fachausbildung weniger vermittelt. Damit verschärft sich die Lage der medizinischen Versorgung für die Zukunft weiter.
Laut § 219a ist es Institutionen, Einrichtungen und Praxen zudem untersagt, zum Beispiel auf ihren eigenen Webseiten über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren. Dies kann aktuell mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren für die Werbenden führen. Laut WHO ist Information eine notwendige Komponente jeder medizinischen Behandlung und sollte immer allen zur Verfügung stehen, die einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung ziehen.

Andrea Deckelmann, Mitglied des bundesweiten Piratinnen+FLINT-Netzwerkes und stellvertretende Vorsitzende der PIRATEN NRW, erklärt:

„Der § 219a hat schon lange nichts mehr im Strafgesetzbuch zu suchen. Ärzt:innen müssen in der Lage sein, fachlich über Abbruchmethoden zu informieren. Ungewollt Schwangere stehen auch unter einem zeitlichen Druck. Neben Beratungsgesprächen ist eine umfassende Information und Aufklärung im Internet enorm wichtig. Keine Schwangere würde dies als Werbung oder Aufforderung verstehen. Das ist absolut lächerlich.“

Die 150-jährige Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruches muss medial größere Präsenz erfahren. Um dies zu erreichen, haben die Initiatoren eine Petition ins Leben gerufen, die hier unterzeichnet werden kann [2].

Unser Piratinnen+FLINT-Netzwerk [3] wird das Thema weiter bearbeiten und sich an Aktionstagen beteiligen, um das Thema in die breitere Öffentlichkeit zu bringen.

Quellen:

[1] wegmit218.de/aufruf/
[2] www.change.org/p/wegmit218-abtreibung-nicht-l%C3%A4nger-im-strafgesetzbuch-regeln-wir-fordern-die-ersatzlose-streichung-des-paragrafen-218-als-straftat-und-rechtliche-regelungen-au%C3%9Ferhalb-des-strafgesetzbuches
[3] twitter.com/PiratinnenNetz