Lange wurde bereits über das europäisch-kanadische Handelsabkommen CETA diskutiert – jetzt hat der Bundestag es ratifiziert. Bereits zu Beginn der Verhandlungen gab es Kritik an diesem Freihandelsabkommen und breite Proteste der Zivilgesellschaft. Mangelnde Integration von Klima- und Umweltfragen, Intransparenz und Ignoranz gegenüber den Anliegen der Menschen und demokratischen Interessen, sind nur einige der vielen Kritikpunkte am Handelspakt. Am kritikwürdigsten ist jedoch der Investitionsschutz, das sieht auch Sven Bechen, stellv. Politischer Geschäftsführer der Piratenpartei Deutschland so:
„Durch den Investitionsschutz können Investoren Staaten vor einem internationalen Schiedsgericht verklagen. Dies ermöglicht ausländischen Investoren und globalen Konzernen gegen staatliche Regulierungen vorzugehen und diese langfristig aufzuweichen. CETA schützt im Kern einseitig die Interessen der Großkonzerne. Es untergräbt demokratische Willensbildung, wirksame Umweltpolitk und gefährdet unsere Arbeitnehmerschutzrechte. Die Bundesregierung hat die letzten fünf Jahre nicht genutzt, diese fehlerhaften Punkte nachzubessern – die „Protokollerklärungen“ und „Interpretationsauslegungen“ der Bundesregierung werden nicht reichen und den internationalen Konzernen genau die Klagemöglichkeiten beschaffen, die wir befürchten. Dass dies unter dem Deckmantel der Fußball Weltmeisterschaft und den Protesten zu Qatar passiert ist typisch und intransparent.“
Eine Verfassungsbeschwerde gegen CETA wurde zwar bereits abgewiesen, doch auch das Verfassungsgericht sah einige Teile des Handelsabkommens als kritisch an, darunter vor allem die sogenannten Schiedsgerichte. Auch müsste Deutschland dafür Hoheitsrechte an die EU übertragen. Dabei ist sich das Bundesverfassungsgericht nicht sicher, ob ein solcher Übertrag an Hoheitsrechten überhaupt mit dem Grundgesetz vereinbar wäre.
„Wir PIRATEN stellen uns weiterhin gegen die Ratifizierung des CETA Handelsabkommen. Ein solches Abkommen zu unterzeichnen , in welchem Bürgerrechts-, Umwelt-, und Grundgesetzfragen nicht geklärt sind, halten wir für fahrlässig und unverantwortlich. Auch kritisieren wir die Intransparenz der Bundesregierung. Ein solches Abkommen, was durch Sonderjustiz den Lebensalltag, die Bürgerrechte und die Daseinsvorsorge beeinflussen könnte, MUSS im öffentlichen Diskurs stehen und vor der Ratifizierung behandelt werden,“
so Bechen.