Fünf Jahre ist es her, da schrieb ich einen Beitrag aus Anlass des 25jährigen Bestehens der Tafeln in Deutschland [1].
Seitdem hat sich wenig bis gar nichts zum Besseren gewendet. Im Gegenteil, die Tafeln klagen über stetig sinkenden Warenbestand zum Verteilen, die Zahl derjenigen, die dabei zugreifen, steigt (wie prognostiziert) und fordern mittlerweile selbst die verstärkte Unterstützung ihrer Kunden durch den Staat [2]. Mit den aktuellen Entwicklungen im Energiepreisbereich stehen manche vor dem Aus [3] oder verhängen Aufnahmestopps [4].
Wie überhaupt die aktuelle Situation nicht nur für die in der unteren Einkommensskala befindlichen Menschen prekärer wird, sondern zunehmend auch bei denen, die sich bislang der Mittelschicht zugeordnet haben [5]. Ein Beleg dafür ist der steigende Nettoumsatz der Leihhäuser [6]. Hinzu kommen nach den aus afrikanischen und arabischen Kriegsgebieten Geflüchteten in 2018 nun seit geraumer Zeit die Menschen aus der Ukraine [7]. Denn bei Weitem nicht alle sind schon auf dem deutschen Arbeitsmarkt angekommen [8].
Es ist absehbar, dass dieses System, das auf Good-Will und Ehrenamtlichkeit setzt, um das staatliche Versagen bei der Bereitstellung der Lebensgrundlagen seiner Bürgerinnen und Bürger zu kaschieren, nicht auf Dauer fortzuführen ist. Hinzu kommt, dass unser Sozialsystem darauf setzt, dass durch die Beiträge der einkommensteuerpflichtig Beschäftigten die Kassen gefüllt werden, aus denen es bedient wird. Doch die Erwerbsquote pendelt sich um die 56% [9] ein – bei steigender Bevölkerung [10]. Was ein reales Sinken bedeutet. Die Zahl der geringfügig Beschäftigten, die keine Einkommensteuern zahlen, ist mit 4,4 Millionen [11] nach wie vor hoch und der allseits beschriebene und durch die Wirtschaft selbst aufgrund nicht vorgenommener Ausbildung entstandene Fachkräftemangel [12] tut sein Übriges, was das System in ein immer größeres Ungleichgewicht bringt.
Normalerweise kann man davon ausgehen, dass dies die herrschende Politik nicht interessiert. Doch das Erstarken der AfD, die sich zuletzt in Niedersachsen als Retter der von Wohlstandsverlust Betroffenen dargestellt hat, sollte ein Wink mit dem Zaunpfahl sein, dass ein Weiter so nicht mehr funktioniert. Denn zwar gilt noch immer „Armut wählt nicht“ [13]. Doch wenn diejenigen, die aus Angst um ihr kleines bisschen Wohlstand [14] eine zumindest unter Beobachtung des Verfassungsschutzes stehende Partei [15] wählen, müssten wirklich alle Alarmglocken klingeln.
Nicht so bei der aktuellen Bundesregierung, die zugegebenermaßen keinen leichten Stand hat. Aber selbst wenn sie alle Inhalte des Koalitionsvertrages [16] umsetzen könnte, wäre dort wenig mehr, als das so genannte Bürgergeld [17] herausgekommen. Dieses um knapp 10% höher als der bisherige Hartz4-Satz gelegene und von manchen schon als Grundeinkommen bezeichnete [18] Placebo deckt gerade einmal die inflationsbedingten Preissteigerungen. Bedingungslos angelegt ist es ohnehin nicht.
Ein Bedingungsloses Grundeinkommen „muss existenzsichernd sein, einen individuellen Rechtsanspruch begründen, darf mit keiner Bedürftigkeitsprüfung einhergehen und keinem Zwang zur Arbeit.“ [19] Theoretisch ist längst bekannt, wie dieses umzusetzen wäre, wie hoch es sein könnte und wie es finanzierbar wäre [20]. Und ein 2019 in Finnland durchgeführtes Modellprojekt hat die positiven Wirkungen bestätigt [21]. Selbst auf Bundesebene existieren Untersuchungen [22]. In Niedersachsen hätten Modellprojekte [23] noch genauere Erkenntnisse bringen können.
Eine Europäische Bürgerinitiative, die das Ziel hatte, eine Aufforderung an die Europäische Kommission zu richten, aktiv zu werden und Vorschläge für bedingungslose Grundeinkommen in der gesamten EU zu machen [24], hat zwar europaweit nicht die notwendige Zahl von Unterstützung bekommen, in Deutschland aber schon. [25] Das und der massive Zuwachs gegenüber einer ähnlichen Initiative von 2013/14 [26] [27] zeigt jedoch, dass Deutschland darauf wartet, einen Vorschlag von der Bundesregierung zu bekommen, der die oben genannten vier Kriterien erfüllt. 502 Euro so genanntes Bürgergeld für Alleinstehende sind dafür nicht ausreichend, auch diese sind nicht bedingungslos.
All diese Punkte führen zu nur einer noch offenen Frage: Wenn nicht jetzt, wann dann?