GEAS-Anpassungsgesetz führt zu gravierenden und unnötigen Verschärfungen
2026 tritt die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in Kraft. Die Überarbeitung des GEAS bringt bereits erhebliche Einschränkungen für geflüchtete Menschen mit sich und schwächt ihren Rechtsschutz deutlich. Während auf europäischer Ebene ein Mindeststandard festgelegt wurde, verhandeln Bundesregierung und Parlament derzeit über die Umsetzung in Deutschland. Die Piratenpartei Deutschland kritisiert scharf, dass die Bundesregierung mit dem vorgelegten GEAS-Anpassungsgesetz einen unnötig restriktiven Sonderweg einschlägt.
„Die europäischen Vorgaben erlauben ausdrücklich eine grundrechtsfreundliche Umsetzung“, erklärt Kayra Kuyumcu, Vorsitzende der Piratenpartei Deutschland, „Stattdessen nutzt die Bundesregierung den Spielraum, um Verschärfungen vorzunehmen, die weder europarechtlich geboten noch menschenrechtlich vertretbar sind. Wir fordern die Abgeordneten des Deutschen Bundestags auf, diese Fehlentscheidungen zu korrigieren und das GEAS grundrechtskonform in deutsches Recht zu überführen.“
Kritik an geplanten „Aufnahmeeinrichtungen“ – deutscher Sonderweg ohne europäische Grundlage
Besonders problematisch ist die geplante Einrichtung sogenannter „Aufnahmeeinrichtungen zur Durchführung von Verfahren bei Sekundärmigration“. Diese neuen Lager sollen Überstellungen im Rahmen des Dublin-Verfahrens erleichtern, gehen aber mit massiven Eingriffen in die Bewegungsfreiheit einher. Betroffene sollen strengen Wohnverpflichtungen unterliegen und damit faktisch vom Zugang zu unabhängiger Rechtsberatung, Unterstützungsstrukturen und medizinischer Versorgung abgeschnitten werden.
Erfahrungen aus anderen Ländern und wissenschaftliche Untersuchungen zeigen seit Jahren, dass solche Lagerstrukturen nahezu zwangsläufig zu menschenrechtswidrigen Bedingungen führen. Die GEAS-Reform selbst sieht solche Einrichtungen nicht vor, es handelt sich um einen rein deutschen Zusatz. Die Piratenpartei fordert daher ausdrücklich, auf die Einführung dieser Lager zu verzichten.
Mit großer Sorge sieht die Piratenpartei die vorgesehenen Möglichkeiten der Freiheitsentziehung. Das GEAS-Anpassungsgesetz ermöglicht unter anderem die Inhaftierung von unschuldigen Minderjährigen, wenn sich deren Eltern oder Betreuungspersonen in Haft befinden. Die Bundesregierung argumentiert, dies geschehe „zum Wohl des Kindes“. Wir Piraten widersprichen dem entschieden:
„Haft kann niemals dem Kindeswohl dienen. Kinder gehören nicht in Gefängnisse – unter keinen Umständen. Die Inhaftierung Minderjähriger verstößt gegen die UN-Kinderrechtskonvention und grundlegende menschenrechtliche Standards.“
Auch die Inhaftierung besonders schutzbedürftiger Personen, sogenannter Vulnerabler, soll ausgeweitet werden. Dabei lässt die EU-Richtlinie ausdrücklich Spielraum: Kein Mitgliedstaat ist verpflichtet, diese Haftgründe umzusetzen. Die Piratenpartei fordert den Bundestag auf, diesen Spielraum im Sinne der Menschenrechte zu nutzen und auf die Inhaftierung von Kindern und vulnerablen Personen vollständig zu verzichten.
Mit dem GEAS-Anpassungsgesetz verfolgt die Bundesregierung einen besonders harten Kurs, der die Rechte Schutzsuchender systematisch aushöhlt. Die Piratenpartei ruft den Deutschen Bundestag dazu auf, im weiteren Gesetzgebungsverfahren substanzielle rechtsstaatliche und menschenrechtliche Korrekturen vorzunehmen.
„Grundrechte gelten für alle Menschen – auch für Schutzsuchende. Wir erwarten, dass der Bundestag die vorgeschlagenen Verschärfungen kritisch prüft und die Umsetzung der GEAS-Reform an rechtsstaatlichen Prinzipien, Humanität und Verhältnismäßigkeit ausrichtet.“
Quellen:
[1] Charta der Grundrechte der Europäischen Union 2.1.3Ihr Ansprechpartner:
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