Ein Bericht von Guido Körber
Mehr als 10 Jahre Arbeit waren es, jetzt endlich wurden zwei Artikel der Funkrichtlinie 2014/53/EU auf das Abstellgleis geschoben, die das Potenzial hatten, die EU funktechnisch in die Frühzeit der Elektronik zurückzuwerfen.
Was war da denn los? In 2014 wurde eine neue Funkrichtlinie verabschiedet [1], die regelt, was für Anforderungen zu erfüllen sind, um in der EU Geräte mit Funktechnik auf den Markt zu bringen. Das war eigentlich ein positiver Schritt, denn damit wurden diverse Regelungen vereinheitlicht. Entsprechend wurde die neue Richtlinie erst mal positiv aufgenommen. Richtig viel Beachtung fand sie nicht, es war ja „nur“ eine technische Richtlinie.
Im Spätsommer 2015 passierte dann aber etwas Eigenartiges. Hersteller von WLAN-Bases verhinderten, dass man andere Firmware auf ihrer Hardware installieren konnte [2]. Das bedrohte z.B. das beliebte OpenWRT. Begründet wurde das mit dem anstehenden Inkrafttreten der RED im Juni 2016.
Mir stellte sich daraufhin die Frage, was denn in der RED drin stehen sollte, das zu solchen Maßnahmen seitens der Hersteller verpflichtet. Ein konzentriertes Lesen der Richtlinie brachte zwei Dinge zutage. Erstens hatten die Hersteller einen Teil der Richtlinie überinterpretiert und zweitens fand sich in diesem ein Artikel, der das Potenzial hatte die gesamte Funktechnologie in der EU zu zerstören.
Überinterpretiert hatten die Hersteller, dass die betreffende Regelung sofort mit der gesamten Richtlinie in Kraft treten würde. Tatsächlich ist es eine Regelung, die die EU-Kommission mittels delegiertem Rechtsakt aktivieren kann. Unterinterpretiert hatten sie es aber dahingehend, dass die Forderung gar nicht erfüllbar wäre, wenn sie denn aktiviert würde.
Als Anforderung, die von der EU-Kommission für zu definierende Funkanlagen zu erfüllen wäre, stand dort unter der Nummer 3.3i Folgendes:
„Sie unterstützen bestimmte Funktionen, mit denen sichergestellt werden soll, dass nur solche Software geladen werden kann, für die die Konformität ihrer Kombination mit der Funkanlage nachgewiesen wurde.“
Anscheinend war den meisten Lesern entgangen, dass dies eine nicht durchführbare Anforderung ist. Die Konsequenz wäre, dass keinerlei Funksysteme mehr in der EU auf den Markt gebracht werden dürften, deren Verhalten sich per Software beeinflussen lässt. Der Stand der Technik ist aber, dass sich praktisch alle modernen Funksysteme per Software modifizieren lassen, einige bestehen sogar größtenteils aus Software.
Ob eine Software sich konform verhalten wird, kann das System nicht erkennen, also bliebe nur der Weg über Zertifikate, was mit diversen weiteren Problemen einhergeht, bis hin zu der Frage, wie denn die Software entwickelt werden soll, wenn das System sie nur mit einem gültigen Zertifikat annimmt. [3]
Zusammen mit unseren Europaabgeordneten (zuerst Felix Reda, dann Mikuláš Peksa) habe ich die Arbeit gegen die Aktivierung dieses Artikels aufgenommen. Die Wirtschaftsverbände ZVEI (Elektrotechnik) und AMA (Sensorik und Messtechnik) konnte ich auf das Problem aufmerksam machen, auch dort hatte man am Anfang übersehen, was daraus werden könnte.
Im Laufe der Zeit wurde die Kritik aus der Wirtschaft und der Open Source Bewegung immer deutlicher.
Die Diskussion mit der EU Kommission und der zuständigen Normungsstelle ETSI entwickelte sich teilweise in spannende Richtungen. Es tauchten Vorschläge auf, dass alles, was Radiosignale erzeugen kann reguliert werden soll. Eine Forderung, die sich nur durch technische Unkenntnis erklären ließ, denn seit etlichen Jahren sind selbst kleine, billige Microcontroller in der Lage Funksignale in Software zu erzeugen und dann sogar über digitale I/O-Pins nach außen zu transportieren [4], [5]. So eine Regulierung hätte letztlich die gesamte Elektronikbranche in Europa erledigt.
Es gab mehrere Runden von Stakeholderkonsultationen, immer wieder Entwürfe, wie man denn regeln könnte, was physikalisch so gar nicht geregelt werden kann. Tatsächlich würde man für den Satz aus dem Artikel 3.3i aus den meisten Informatikfakultäten rausgeworfen werden, denn man kann einem Algorithmus nicht unbedingt ansehen, was er tun wird, ohne ihn auszuführen (schöne Grüße von Herrn Gödel und seinem Unvollständigkeitssatz [6]).
Nun endlich liegt eine Studie zu den Auswirkungen des Artikel 3.3i (und Artikel 4, der ist auch nicht ohne…) vor, die klar und deutlich sagt, dass es destruktiv wäre diesen zu aktivieren und keine Vorteile für die Sicherheit daraus zu erwarten wären.
Die EU-Kommission hat als Reaktion darauf die zugehörige „Have your say“-Initiative als am 20.01.2026 verworfen markiert [8].
Ich möchte an dieser Stelle danke sagen an alle, die sich gegen diese destruktive Regulierung stark gemacht haben, wir haben gewonnen. Gewonnen für Open Source, für KMU, für Maker, für Fortschritt und gegen überbordende Regulierung, die Dinge schwieriger aber nicht besser macht.
[1] Wikipedia : Richtlinie 2014/53/EU[2] Heise : Funkregulierung Angriff auf alternative Software
[3] Piratenpartei : 2016 EU Richtlinie bedroht das Internet of Things – IoT
[4] Piraten Brandenburg : 2018 – Funkrichtlinie game over
[5] Elektroniknet : Mikrocontroller als Piratensender
[6] Wikipedia : Gödelscher Unvollständigkeitssatz
[7] OP Europa Publication – b9ea06a3-e076-11f0-8439-01aa75ed71a1
[8] EC Europa : Initiative 14610 – Aktivierung der EU-Vorschriften über Funkanlagen für rekonfigurierbare Funksysteme


