Ulmen-Verfahren zeigt: Empörung ersetzt keine Tatsachen

Die aktuelle Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg im Streit zwischen Christian Ulmen und dem SPIEGEL ist eine Mahnung an Politik, Medien und Öffentlichkeit. Während in der politischen Debatte um sogenannte „digitale Gewalt“ immer neue Befugnisse, Eingriffe und Regulierungen gefordert werden, erinnert das Gericht daran, dass auch bei emotional aufgeladenen Themen die Grundsätze eines Rechtsstaates gelten.

Das OLG Hamburg hat dem SPIEGEL untersagt, den Eindruck zu erwecken, Christian Ulmen habe Deepfake-Videos seiner früheren Ehefrau hergestellt oder verbreitet. Nach Auffassung des Gerichts fehlte hierfür der erforderliche Mindestbestand an Beweistatsachen. Andere Teile der Berichterstattung über gegen Ulmen erhobene Vorwürfe blieben dagegen zulässig.

Für die Piratenpartei Deutschland bestätigt diese Entscheidung eine zentrale Kritik, die wir bereits in unseren Pressemitteilungen „Digitale Gewalt – Ein Begriff, der nützt, schadet und vor allem eins tut: Macht ausüben“ sowie „Gesetzgebung im Windschatten medialer Empörung“ formuliert haben:

Politische Forderungen dürfen nicht auf medialen Erregungswellen oder unzureichend belegten Verdachtsmomenten aufgebaut werden.

„Gerade wenn neue Technologien wie KI oder Deepfakes im Spiel sind, entsteht schnell öffentlicher Druck, möglichst harte Gesetze zu verabschieden. Doch freiheitliche Politik bedeutet, dass solche Behauptungen überprüft werden müssen, unabhängig davon, wie plausibel oder empörend sie erscheinen mögen“, erklärt Patrick Breyer, Richter und ehemals Mitglied des Europaparlaments sowie des Schleswig Holsteiner Landtags für die Piratenpartei Deutschland.

Dieser Fall zeigt zugleich ein systematisch zu beobachtendes Vorgehen in der aktuellen Debatte. Einzelne medienwirksame Fälle werden regelmäßig genutzt, um weitreichende regulatorische Forderungen zu begründen. Wird später deutlich, dass Teile der öffentlichen Darstellung nicht haltbar waren, bleibt die politische Dynamik dennoch bestehen. Anstatt von belastbaren Erkenntnissen entwickielt zu werden, treiben Schlagzeilen die Gesetzgebung vor sich her.

Die Piratenpartei warnt daher erneut vor Symbolpolitik im Bereich digitaler Kommunikation. Notwendig sind präzise Straftatbestände, wirksamer Opferschutz und rechtsstaatliche Verfahren. Immer neue Sammelbegriffe, unter denen unterschiedlichste Sachverhalte zusammengefasst werden, zerstören die Rechtsstaatlichkeit, die nach der Nazidiktatur aufgebaut wurde.

„Wer Freiheit und Grundrechte schützen will, muss auch dann auf Tatsachen und Verhältnismäßigkeit bestehen, wenn die öffentliche Stimmung etwas anderes verlangt. Gerade in digitalen Debatten gilt: Erst die Fakten, dann die Forderungen“, so Babak Tubis, Mitglied des Bundesvorstands der Piratenpartei.

Die Entscheidung des OLG Hamburg unterstreicht, dass weder mediale Vorverurteilungen noch politische Schnellschüsse geeignet sind, die Herausforderungen des digitalen Zeitalters zu bewältigen. Was wir brauchen, sind rechtsstaatliche Verfahren, technologische Kompetenz und eine Gesetzgebung, die auf nachprüfbaren Tatsachen statt auf öffentlicher Empörung basiert.

Quellen:

[1] Piratenpartei: Gesetzgebung im Windschatten medialer Empoerung
[2] Piratenpartei: Digitale Gewalt ein Begriff der nützt, schadet und vor allem eins tut: Macht ausueben
[3] Apollo-News: Falscher Verdacht erweckt – Gericht verbietet Spiegel Deepfake Berichterstattung über Christian Ulmen
[4] LTO: Ulmen / Fernandes doch kein Deepfake Verdacht

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