Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich. So könnte man meinen. Doch die Gleichheit vor dem Gesetz wird durch das geplante neunte Änderungsgesetz des SGB II für Erwerbslose zunehmend ausgehebelt.

Danach soll es eine massive Einschränkung der grundlegenden Rechte, die jedermann gegenüber rechtswidrigem Verwaltungshandeln hat, geben.

Zurzeit können Menschen, die Leistungen nach dem SGB II erhalten (Hartz IV), einen bereits bestandskräftigen Bescheid für einen Zeitraum von einem Jahr rückwirkend auf seine Rechtmäßigkeit überprüfen lassen.

Schon unter Ursula von der Leyen (CDU), von 2009 bis 2013 Bundesministerin für Arbeit und Soziales, wurde diese Möglichkeit der rückwirkenden Überprüfung eines bestandskräftigen Bescheides nach § 44 SGB X für Leistungsbezieher nach dem SGB II auf ein Jahr begrenzt. Was von da an für Menschen im SGB II Bezug gilt, muss noch lange nicht für Jobcenter bzw. Optionskommunen gelten. Denn sie können nach wie vor bei fehlerhaftem Bescheid zu Lasten der Behörde rückwirkend Leistungen zurückfordern. Damit wurden Behörden in ihren Rechten seit Jahren gestärkt, Menschen im SGB II Bezug hingegen in ihren Rechten beschnitten.

Mit dem Gesetzesentwurf zum neunten Änderungsgesetz des SGB II wird nun der endgültige Abschied von der Möglichkeit der Rücknahme von Bescheiden durch die Behörde nach § 44 SGB X innerhalb einer Jahresfrist eingeläutet [1]. Diesmal ist es Frau Andrea Nahles von der SPD, die als derzeitige Bundesministerin für Arbeit und Soziales das bereits beschnittene Recht der SGB II-Bezieher als Totengräberin nun endgültig zu Grabe trägt. Denn zukünftig sind rechtswidrige, bestandskräftige Bescheide nur mit Wirkung für die Zeit nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts oder ab dem Bestehen der ständigen bundesweiten Rechtsprechung „anfechtbar“. Der Sozialabbau und die Entrechtung von Menschen, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, wird auch unter der großen Koalition von Angela Merkel (CDU) und Sigmar Gabriel (SPD) weiter vorangetrieben.

Der Bundesrat hat am 18. März 2016 dieses Vorhaben im Rahmen des „Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch“ (§ 40 SGB II) nicht beanstandet.

Soweit diese Regelung in das SGB II aufgenommen wird, sind die Leistungsbezieher zur Wahrung ihrer Rechte entweder dazu gezwungen, vorsorglich Widerspruch einzulegen oder müssen sich dem Risiko einer fehlerhaften nicht mehr korrigierbaren Bescheides durch die Behörde aussetzen.

Damit wird die Maxime „der Staat hat dem Bürger zu dienen“ ad absurdum geführt. Die Piratenpartei weist schon seit Jahren auf die massiven Einschnitte der Persönlichkeitsrechte hin. Sie ist davon überzeugt, dass dies zu neuen Spannungen in unserer Gesellschaft führen wird.

Zum Autor: Reinhard Beckmann ist 61 Jahre alt, seit 2012 Mitglied der Piratenpartei, Koordinator der AG-BGE und aktiv bei den Sozialpiraten.
Seine politischen Schwerpunktthemen sind: Abschaffung von Hartz IV, bedingungsloses Grundeinkommen, Sozial- und Kommunalpolitik. Ferner ist er in der Kommunalpolitik innerhalb einer Fraktionsgemeinschaft als stellvertretender „Sachkundiger Bürger“ und Einwohner in Duisburg tätig.