Die Thüringer Polizei hat seit 1999 zehntausende Anrufe abgehört bzw. mitgeschnitten. Ungeklärt ist, ob diese nach Ablauf der gesetzlichen Speicherfrist von 180 Tagen auch wirklich vollständig gelöscht wurden. Es gibt zumindest Hinweise darauf, dass über Teile daraus Vermerke angefertigt wurden, um diese Verfahren zuzuordnen. Besonders skandalös ist, dass es scheinbar plötzlich beim NSU-Thema manche Unterlagen und Mitschnitte nicht mehr gibt. Solche jedoch, die gegen unliebsame Kollegen verwendbar wären, noch vorhanden gewesen sind.
Dafür, dass dieser Skandal noch eine weitere Dimension hat, spricht das Indiz, dass vertrauliche Gespräche in Dienstgebäuden der Thüringer Polizei gelegentlich in Räumen geführt wurden, in denen es kein Telefon gab. Dass ein Abhören bzw. Mitschneiden von persönlichen Gesprächen durch den ohnehin fragwürdigen Erlass des Thüringer Innenministeriums vom August 1999 mit abgedeckt war, steht zu bezweifeln. Das Thüringer Innenministerium fordert auf der einen Seite Aufklärung, auf der anderen Seite kam die Dienstanweisung aus seinem Hause.
Ein klarer Fall für einen Untersuchungsausschuss, jedoch signalisieren Mitarbeiter der Landesverwaltung bereits, dass dies personell kaum zu stemmen sei, da es neben dem Untersuchungsausschuss zum NSU und zum Aktenlager Immelborn der dritte Untersuchungsausschuss wäre. Wir PIRATEN helfen hier als außerpalamentarische Opposition gerne mit Kompetenz und Unbefangenheit aus, um diese unglaublichen Vorgänge lückenlos aufzuklären. 25 Jahre hat die CDU-Regierung Maßnahmen über das Innenministerium organisiert und nun sollen die Überwacher aufklären?
Michael Kurt Bahr, 1. Vorsitzender der Piratenpartei Thüringen, sagt dazu: »Ich unterstütze den Ministerpräsidenten bei der Aufarbeitung der CDU-Vergangenheit, aber hier muss er konsequent die Aufklärungsarbeit einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss übertragen. Sonst werden wir nie erfahren, ob und wie mit den zu Unrecht erhobenen Daten umgegangen wurde.«