Im Grundsatz-Rechtsstreit des Piraten-Abgeordneten Patrick Breyer gegen die Vorratsspeicherung der Internetnutzung (auch Surfprotokollierung oder Internet-Tracking genannt) fand heute vor dem Bundesgerichtshof die mündliche Verhandlung statt (Az. VI ZR 135/13). Das Urteil soll am 16. Mai verkündet werden.
„Die von Bundesinnenminister Thomas de Maizière praktizierte totale Surfprotokollierung macht uns alle nackt im Netz. Ich hoffe auf ein abschließendes Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs, das Surfer vor einer permanenten Ausspähung, Aufzeichnung und Nachverfolgung ihrer Internetnutzung schützt. Es muss aufhören, dass Behörden und Konzerne permanent die Internetnutzung von Millionen unbescholtener Surfer verfolgen und aufzeichnen – das grenzt an Stalking“, kommentiert Breyer, Datenschutzexperte der Piratenpartei und Vorsitzender der PIRATEN im Schleswig-Holsteinischen Landtag, das Ergebnis der Verhandlung.
Breyer: „Unsere Gesellschaft braucht Anonymität!“
Es ist gut, dass sich der Bundesgerichtshof die Zeit nimmt, um etwa das EuGH-Urteil zur Unverhältnismäßigkeit einer flächendeckenden Vorratsdatenspeicherung von Personen, die nichts mit Straftaten zu tun haben, noch einmal genau zu lesen. Hoffentlich wird der Bundesgerichtshof auch das gerichtliche Sachverständigengutachten noch einmal nachlesen, demzufolge für die Absicherung von IT-Systemen eine Vielzahl von anderen, wesentlich effektiveren Mitteln und Methoden existieren“, so der Piraten-Abgeordnete. [2] Angriffe durch Mitschreiben abwehren zu wollen, sei ungefähr so sinnvoll, wie wenn man zum Brandschutz eine Überwachungskamera aufhängen wollte. Breyer: „Was wir im Netz lesen, schreiben und wonach wir suchen, spiegelt unsere privatesten und intimsten Interessen, Überzeugungen, Vorlieben und Schwächen wider. In den falschen Händen kann solches Wissen höchste Amtsträger erpressbar machen.“ Damit sich Menschen in Not etwa bei Drogen- oder Eheproblemen unbefangen informieren und beraten lassen können, damit Journalisten beispielsweise im terroristischen Umfeld recherchieren und Whistleblower Missstände aufdecken können – dazu brauche unsere Gesellschaft Anonymität. „Unser Leben wird immer digitaler, doch es darf nicht gleichzeitig immer gläserner werden!“, führt Breyer weiter aus.
Zum Schutz der Privatsphäre beim Surfen empfiehlt die Nutzung eines Anonymisierungsdienstes. Und damit Privatpersonen auch ohne tiefergehende IT-Kenntnisse rechtssichere Webauftritte betreiben können, nennt die Aktion „Wir speichern nicht!“ Webhoster, die auf eine Protokollierung von IP-Adressen verzichten.