PIRATEN fordern die Offenlegung der Einflussnahme von Interessenverbänden und Lobbyisten auf politische Entscheidungen, um den demokratischen Prozess zu schützen und die Grundlagen von Entscheidungen transparent zu machen.

„Die Einrichtung eines Lobbyregisters für den Deutschen Bundestag ist lange überfällig. Wir PIRATEN erkennen die Konsultation von Interessenvertretern – zum Beispiel Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften, Umweltschutz-, Bürgerrechts- und Unternehmensverbänden – als integralen Bestandteil des politischen Willensbildungsprozesses der Gesellschaft an, solange dieser Austausch hinreichend offen und transparent ist. Die überproportionale Einflussnahme einzelner Gruppen durch die Verlagerung der politischen Willensbildung in informelle Beziehungsnetzwerke außerhalb des formalen Gesetzgebungsprozesses lehnen wir ab“, betont Patrick Schiffer, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland.

„Wir PIRATEN fordern ein Lobbyregister für den Bundestag, in das sich Interessenvertreter und Interessenvertretungen verpflichtend eintragen müssen, um einen Hausausweis zu erhalten und die Möglichkeit zu bekommen, bei Gesetzesvorhaben durch den Deutschen Bundestag angehört zu werden“, ergänzt Sebastian Alscher, Sprecher für Finanzen und Spitzenkandidat zur Bundestagswahl, mit einem Zitat aus dem Bundestagswahlprogramm. Transparenz ist eines der Kernthemen der PIRATEN und ihrer Wahlkampfkampagne ‚Piraten. Freu Dich aufs Neuland.‘

Der passende Hastag der #PIRATEN dazu lautet: #FreuDichAufsNeuland.

Konkret: So soll das Lobbyrigister aussehen

Ein Lobbyregister soll zunächst in der Anlage 2 zur Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Registrierung von Verbänden und deren Vertretern) verankert werden und die existierende „Öffentliche Liste über die Registrierung von Verbänden und deren Vertretern“ ersetzen.

Es muss aussagekräftige Angaben hinsichtlich Budget, Tätigkeitsbereich, Anzahl und Namen der tätigen Personen sowie, bei freiberuflichen Interessenvertretern, Lobbyagenturen, Anwaltskanzleien und Denkfabriken, Mandanten und Auftraggeber enthalten. Alle Angaben müssen regelmäßig aktualisiert und falsche oder überholte Daten unverzüglich berichtigt werden. Der Präsident des Bundestages soll bis auf Weiteres das Register führen und als Kontrollinstanz sicherstellen, dass die Angaben wahrheitsgemäß sind und die Einträge regelmäßig aktualisiert werden.
Er muss externen Beschwerden von natürlichen und juristischen Personen über Verstöße konsequent nachgehen, bei Verdachtsfällen eigenständig Untersuchungen einleiten und jährlich einen Bericht veröffentlichen, der die Untersuchungsergebnisse abgeschlossener Verfahren enthält. Beschwerdeführer und -gegner sollen eine Überprüfung der Entscheidung beantragen können.

Verstöße gegen Anzeigevorschriften und Fristen müssen mit Bußgeldern und weiteren Sanktionsmöglichkeiten geahndet werden – bis hin zur Erfassung auf einer schwarzen Liste bei besonderer Schwere des Fehlverhaltens. Aus Transparenzgründen soll das Register auf der Internetseite des Bundestages veröffentlicht werden. Es muss maschinenlesbar gestaltet sein, um im Sinne von OpenData die Verknüpfung mit Abgeordneten- und Abstimmungsdaten zu ermöglichen und um Sortier- und Durchsuchbarkeit sicherzustellen.

„Es soll geprüft werden, ob die Führung und Kontrolle des Registers mittelfristig an eine unabhängige öffentliche Institution, zum Beispiel den Bundesrechnungshof oder den Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit übertragen sowie die weitere Ausgestaltung durch ein eigenes Bundesgesetz geregelt werden kann“

So Sebastian Alscher weiter.