Schleswig-Holstein will die ‚Wahrung von Geschäftsgeheimnissen‘ einschränken und für mehr Transparenz sorgen. Nach einer Einigung mit der Volksinitiative zum Schutz des Wassers, die unter anderem von der Piratenpartei Schleswig-Holstein getragen wird, hat die Jamaika-Koalition einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg gebracht.
„Das neue Gesetz wird eine Information der Öffentlichkeit ohne Antrag, z.B. über Ölförderungsvorhaben, rechtssicher ermöglichen“,
begrüßt die Vertrauensperson der Volksinitiative und Spitzenkandidat der Piratenpartei zur EU-Wahl, Dr. Patrick Breyer, den Durchbruch. Breyer ergänzt:
„Die Weitergabe von Informationen über Bohr- und Fördertätigkeiten sowie gelagerte bzw. geförderte Gefahrenstoffe an Kommunen, Krankenhäuser und Feuerwehren dient außerdem der verwaltungsinternen Transparenz. Auch ermöglicht die Neuregelung rechtssichere Pressemitteilungen der Verwaltung, etwa zu mutmaßlichen Korruptionsfällen bei Baugenehmigungen oder Auftragsvergaben. Vorhaben und Tätigkeiten von Unternehmen und Konzernen in unserem Land können dank dieses Gesetzes transparenter gemacht werden.“
Die Änderung des Informationszugangsgesetzes wird es Schleswig-Holsteins Behörden zukünftig erlauben, im überwiegend öffentlichen Interesse auch ohne konkrete Anfrage Informationen der Verwaltung zu veröffentlichen. Bisher wurden beispielsweise Details von Ölbohrplänen, aus denen sich das betroffene Gebiet und der beabsichtigte Einsatz der Fracking-Methode ergeben konnten, geheim gehalten.
Vor mehr als zwei Jahren startete die Volksinitiative zum Schutz des Wassers. In zahlreichen Gesprächen zwischen Landtagsvertretern und Vertrauenspersonen der Volksinitiative sind jetzt alle fünf geforderten und unstrittig zulässigen Gesetzesänderungen verabschiedet worden.
Zuvor hatte die Koalition bereits die von der Volksinitiative eingebrachten Änderungen am Wasserrecht übernommen. Somit muss diese nicht die nächste Phase eines Volksbegehrens starten.
Neben der abschließenden Annahme der Gesetzentwürfe steht noch die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts über die Zulässigkeit eines bundesweit einmaligen Frackingverbots im Landeswasserrecht an, welches die Volksinitiative verlangt. Das Urteil wird noch für dieses Jahr erwartet (Az. LVerfG 2/18).
Hintergrund:
Zehntausende Schleswig-Holsteiner unterstützen die Volksinitiative zum Schutz des Wassers, die u.a. von BUND, attac, der Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager und der Piratenpartei Schleswig-Holstein getragen wird.
Die Volksinitiative will Fracking in Schleswig-Holstein verbieten, Bergbau-Unternehmen für Schäden haftbar machen und der Geheimhaltung von Bohrplänen zum Schutz von “Geschäftsgeheimnissen” ein Ende setzen. In Schleswig-Holstein hat es schon 98 bekannt gewordene Schadensfälle durch die Erdölförderung gegeben, bei denen Boden, Wasser und Umwelt vergiftet wurden.