Zu der Kritik an einem Urteil des Landgerichts Berlin, dass Beschimpfungen der Bundestagsabgeordneten Renate Künast wegen einer früheren Äußerung über Pädophilie als zulässig eingestuft hat erklärt der Jurist und Europaabgeordnete Patrick Breyer der Piratenpartei Deutschland:
„Dieses Urteil wird nach meiner Einschätzung keinen Bestand haben, weil purer Hass keine zulässige Meinungsäußerung mehr ist. Rufe nach Gesetzesverschärfungen sind fehl am Platz, ein Rechtsmittel ist bereits eingelegt.
Auskunftsklagen sind allerdings keine Lösung für Hatespeech. Dass der Deutsche Bundestag Opfer darauf verweist, Kommentatoren selbst ausfindig zu machen und zu verklagen, ist ein Armutszeugnis, nicht zielführend und zerstört die gerade für Opfer von Straftaten (z.B. Stalking) wichtige Anonymität im Netz.
Straftaten im Netz zu verfolgen, ist Aufgabe des Staates, nicht Aufgabe der Opfer. Wir brauchen dringend auf Internetdelikte spezialisierte, personell ausreichend ausgestattete Staatsanwaltschaften, die Ermittlungsverfahren nicht einfach einstellen. Kaum ein Bundesland hat hier bisher seine Hausaufgaben erledigt – auch nicht das grün mitregierte Berlin, in dem Frau Künast lebt.“