Das Europäische Parlament hat gestern die Verordnung für ‚Dual-Use‘ Exporte verabschiedet. Damit wird reguliert, dass Exporte mit unbeabsichtigtem doppeltem Verwendungszweck stärker kontrolliert werden können. Dies betrifft insbesondere Technologien gedacht zur zivilen Nutzung, die von Käufern auch militärisch, oder zur Repression der eigenen Bevölkerung eingesetzt werden könnten.

Markéta Gregorová, Europaabgeordnete der tschechischen Piratenpartei, die als Berichterstatterin des Parlaments die Verhandlungen geführt hat, erklärt:

„Mit der Reform der ‚Dual-Use‘ Verordnung hat das Europäische Parlament Menschenrechte und menschliche Sicherheit in den Vordergrund der europäischen Exportpolitik gestellt. Die neuen Regeln für den Exporte von Überwachungstechnologien, gepaart mit neuen Sorgfaltspflichten für Unternehmen und sinnvoller Transparenz, werden sicherstellen, dass leistungsfähige Überwachungstechnologien nicht in den Händen von Diktatoren landen. Die Kommunistische Partei Chinas und andere autoritäre Regime werden zum Beispiel nicht in der Lage sein, unsere Gesichtserkennungstechnologie, oder andere europäische High-End-Überwachungstechnologien ohne Weiteres zu erwerben, um damit Menschenrechte zu verletzen. Unsere autonome europäische Kontrolle wird es uns weiterhin ermöglichen, nachzuverfolgen, wer unsere modernen Technologien von uns und unseren demokratischen Partnern kaufen kann. Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union müssen nun diese neuen Regelungen und Werkzeuge schnellstmöglich einsetzen, um Doppelnutzungen von Technologieexporten mit unbeabsichtigtem Verwendungszweck zu unterbinden. Ebenso müssen wir die Europäische Kommission mit ausreichenden Ressourcen ausstatten, um rechtzeitig eindeutige Richtlinien für unsere eropäischen Unternehmen zu entwickeln.“