Am 9. Mai hat der Europaabgeordnete, Bürgerrechtler und digitale Freiheitskämpfer Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) gegen die sogenannte Chatkontrolle eine Unterlassungsklage gegen Facebooks Mutterunternehmen Meta Platforms Ireland Limited vor dem Amtsgericht Kiel eingereicht.[1] Breyer klagt als Nutzer des „Facebook Messenger“ gegen die verdachtslose automatisierte Durchsuchung der privaten Chatverläufe und Fotos. Hintergrund der Klage ist das Vorhaben der EU-Kommission, die bisher nur von US-Anbietern praktizierte verdachtslose Nachrichten- und Chatkontrolle für sämtliche Anbieter von E-Mail-, Messenger- und Chatdiensten verpflichtend machen zu wollen.
Kläger Patrick Breyer dazu:
„Dieser Big Brother-Angriff auf unsere Handys, Privatnachrichten und Fotos mithilfe fehleranfälliger Algorithmen ist ein Riesenschritt in Richtung eines Überwachungsstaates nach chinesischem Vorbild. Chatkontrolle ist, wie wenn die Post alle Briefe öffnen und scannen würde – ineffektiv und illegal. Ich sehe der Zerstörung des Grundrechts auf digitales Briefgeheimnis nicht zu, sondern schalte jetzt die Justiz ein.
Selbst intimste Nacktfotos und Sex-Chats können plötzlich bei Unternehmenspersonal oder der Polizei landen. Wer das digitale Briefgeheimnis zerstört, zerstört Vertrauen. Auf Sicherheit und Vertraulichkeit privater Kommunikation sind wir alle angewiesen: Menschen in Not, Missbrauchsopfer, Kinder, die Wirtschaft und auch Staatsbehörden.
Organisierte Kinderporno-Ringe benutzen keine E-Mails oder Messengerdienste, sondern abgeschottete selbst betriebene Foren. Mit ihren Plänen zur Chatkontrolle setzt die EU-Kommission aus kurzfristigen Überwachungswünschen heraus die allgemeine Sicherheit unserer privaten Kommunikation und öffentlicher Netze, Geschäftsgeheimnisse und Staatsgeheimnisse aufs Spiel. Was wir brauchen, ist Löschen statt Schnüffeln!“
Auf Anfrage Breyers hatte Europol zuvor eingeräumt, bekanntes Material nicht zur Löschung zu melden.[2] Auch das BKA weigert sich, die Löschung entsprechender Darstellungen zu veranlassen.
Breyers Rechtsanwalt Prof. Dr. Ralph Wagner erklärt:
„Während EU-Politiker einerseits behaupten, uns vor Übergriffen durch Facebook, Google und Co. zu schützen, beauftragen sie gleichzeitig die selben Unternehmen damit, unsere komplette Kommunikation zu durchleuchten und zu überwachen. Dass der Europäische Gerichtshof (und die Gerichte vieler EU-Mitgliedsstaaten) eine solche totale Überwachung schon des öfteren untersagt hat, wird einfach beiseite geschoben. Dann bleibt leider nur, erneut die Gerichte einzuschalten.
Wer Datenschutz nicht als Bürokratiemonster betreibt, sondern ernst meint und damit Freiheitsrechte schützen will, der darf nicht unsere gesamte Kommunikation durchleuchten und damit dann auch noch Facebook beauftragen.“
Am 11. Mai wird die EU-Kommission ihren EU-Gesetzentwurf zur verpflichtenden Chatkontrolle öffentlich vorstellen. Das Gesetz würde alle Anbieter von E-Mail-, Messenger- und Chatdiensten zur massenhaften Chatkontrolle verpflichten und Ende-zu-Ende-Verschlüsselung durch Scans auf allen Handys aushebeln.
Die Digitale Gesellschaft ruft zu einer Demonstration in Berlin auf.[3] Der Chaos Computer Club kritisiert die Chatkontrolle als „fundamental fehlgeleitete Technologie“ und als „nie dagewesenes Überwachungswerkzeug“.[4] Auch der Deutsche Kinderschutzbund hat das von der EU-Kommission geplante anlasslose Scannen der privaten Kommunikation via Messenger oder E-Mail als unverhältnismäßig und nicht zielführend bezeichnet.[5] Der Großteil des kinderpornographischen Materials werde vielmehr über Plattformen und Foren geteilt. Es brauche „vor allem den Ausbau der personellen und technischen Ressourcen bei den Strafverfolgungsbehörden, mehr sichtbare Präsenz von Polizei im Netz, mehr staatliche Meldestellen sowie die Entkriminalisieru der Verbreitung selbstgenerierten Materials unter Jugendlichen“.[6]
Im deutschen Koalitionsvertrag heißt es zur Chatkontrolle: „Maßnahmen zum Scannen privater Kommunikation … lehnen wir ab.“
Quellen:
[1] Klageschrift: www.patrick-breyer.de/wp-content/uploads/2022/05/20220509_Unterlassungsklage_Facebook_Breyer.pdf
[2] secure.ipex.eu/IPEXL-WEB/download/file/082d29088065e7c901806a0aa063001f
[4] www.ccc.de/de/updates/2022/eu-kommission-will-alle-chatnachrichten-durchleuchten
Der wichtige Erkenntnisunterschied zwischen Beweislastumkehr und Beweislasterleichterung bleibt leider für die Nutzergemeinde weiterhin unklar. Die präventiv verordnete Chatkontrolle verhindert bei der Nutzergemeinde von „Facebook“ im Fall von eigenen Rechtsverletzungen diese juristische Erkenntnis durch Vorzensur. Eine Klage hätte für den Verletzten mit der Beweislasterleichterung vor Gericht mehr Aussicht auf Erfolg und mit der Beweislastumkehr und einem Verbandsklagerecht müsste „Facebook“ vor Gericht in jedem Einzelfall seine Unschuld beweisen.