Eine Klage der Piratenpartei auf Veröffentlichung der bisher geheim gehaltenen Rechtsgutachten der schleswig-holsteinischen Landtagsjuristen wird zum Fall für das Landesverfassungsgericht. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hält die Geheimhaltung für verfassungswidrig und schaltet mit einem jetzt veröffentlichten Beschluss (Az. Oberverwaltungsgericht 4 LB 45/17, Az. LVerfG 4/22) das Landesverfassungsgericht ein.

Landtagsgutachten sind brisant, weil aus ihnen Rechts- und Verfassungsverstöße von Regierung und Landtag hervorgehen können. Schleswig-Holstein ist das letzte Bundesland mit Wissenschaftlichem Dienst für den Landtag, das die Herausgabe von Rechtsgutachten verweigert.

„Nur mit Transparenz in der Politik können wir Bürger den Mächtigen auf die Finger schauen und Machtmissbrauch stoppen,“

erklärt der Jurist, ehemalige Landtagsfraktionsvorsitzende und heutige Europaabgeordnete der Piratenpartei Dr. Patrick Breyer zu der Entscheidung.

„Das Schweigekartell aus CDU, SPD, Grünen, FDP und SSW darf nicht damit durchkommen, gutachterlich attestierte Rechts- und Verfassungsverstöße von Regierung und Landtag zu vertuschen. Ich fordere die schwarz-grüne Koalition auf, alle Rechtsgutachten endlich fortlaufend im Netz veröffentlichen zu lassen – wie es alle anderen Landesparlamente mit Wissenschaftlichem Dienst längst tun. Gerade Schleswig-Holstein mit einer Geschichte von Affären und Mauscheleien hat verdient, nicht länger deutsches Transparenz-Schlusslicht zu sein!“

„In Zeiten, in denen im Zuge des Zensus jeder Bürger sein ganzes Leben offenbaren muss, wird beim Parlament einmal wieder versucht, Arbeitsweisen und Berichte unter Verschluss zu halten. Wir fordern seit Jahren eine transparentere Politik, damit Entscheidungen nicht von Lobbyarbeit beeinflusst werden!“

sagt dazu Mark Hintz, Politischer Geschäftsführer der Piratenpartei.

Hintergrund: In Schleswig-Holstein haben CDU, SPD, Grüne, FDP und SSW im Jahr 2016 nach Eingang eines Informationszugangsantrags Sven Stückelschweigers eigens eine Gesetzesänderung durchgedrückt, um die von ihnen in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten der Landtagsjuristen weiter geheim zu halten. Die Piraten halten dies für verfassungswidrig und pochen mit der Klage auf Transparenz. Das Oberverwaltungsgericht hatte ihnen 2020 recht gegeben und das Gesetz „verfassungskonform“ ausgelegt (Az. 4 LB 45/17). Da die Revision des Landtags gegen das Urteil Erfolg hatte, muss das Landesverfassungsgericht nun entscheiden. Wörtlich heißt es im Vorlagebeschluss des Oberverwaltungsgerichts:

„Der Senat ist von der Ungültigkeit des § 2 Abs. 4 Nr. 1 IZG überzeugt, soweit dieser den Zugang auch zu solchen Informationen über die gutachterliche und rechtsberatende Tätigkeit im Auftrag einer oder mehrerer Fraktionen ausschließt, die vergangene Legislaturperioden betreffen. Insoweit verstößt er gegen das Transparenzgebot des Art. 53 LV.“

Artikel 53 der Landesverfassung bestimmt: „Die Behörden des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände stellen amtliche Informationen zur Verfügung, soweit nicht entgegenstehende öffentliche oder schutzwürdige private Interessen überwiegen. Das Nähere regelt ein Gesetz.“