Deutschland hat sich mit der Ratifizierung der UN Behindertenrechtskonvention völkerrechtlich verpflichtet, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten. Dies beinhaltet das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, inklusiven und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird.
Die AG Inklusion der Piratenpartei Deutschland setzt sich seit langem für einen inklusiven Arbeitsmarkt ein, auf dem alle Menschen unabhängig von ihren individuellen Voraussetzungen gleiche Chancen haben. Wir begrüßen daher die Entscheidung, die Ausgleichsabgabe für Werkstätten für behinderte Menschen zukünftig nicht mehr zu verwenden.
Allerdings kritisieren wir die Äußerungen von Dr. Stefan Nacke von der CDU/CSU, zu diesem Thema. Wir möchten darauf hinweisen, dass Werkstätten für behinderte Menschen keine inklusiven Arbeitsplätze bieten und lediglich dazu dienen, Menschen mit Behinderungen auszugrenzen. Die Ausgleichsabgabe, die Unternehmen zahlen müssen, wenn sie nicht genug Menschen mit Behinderungen beschäftigen, wurde bisher dazu mit genutzt, diese Werkstätten zu finanzieren. Doch das ist nicht der Weg zu einem inklusiven Arbeitsmarkt.
„Stattdessen müssen wir uns dafür einsetzen, dass Menschen mit Behinderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß fassen können. Nur so können wir sicherstellen, dass sie die gleichen Chancen und Möglichkeiten haben wie alle anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch,“
sagt Antonia-M. Hörster, Bundesthemenbeauftragte Inklusion der Piratenpartei Deutschland und Sprecherin der AG Inklusion.
Die Abschaffung der Ausgleichsabgabe für Werkstätten für behinderte Menschen ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung. In der Erfurter Erklärung von November 2022 kamen die Behindertenbeauftragten der Länder und des Bundes zu wichtigen Erkenntnissen. Unter anderem, dass der Auftrag der Werkstätten aus § 219 SGB IX, den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern, bei einer Übertrittsquote von unter einem Prozent seit Jahrzehnten zu selten gelingt und deshalb als weitestgehend gescheitert angesehen wird.
Diese Ungleichheit im Gewinnverteilungssystem ist problematisch, da die Werkstätten für behinderte Menschen dazu gedacht sind, Menschen mit Behinderungen eine sinnvolle Beschäftigung und ein stabiles Einkommen zu bieten. Es ist wichtig, dass die Gehälter der Beschäftigten angemessen sind und dass sie von den Gewinnen der Werkstätten profitieren können. Zusätzlich ist es besorgniserregend, dass die Gehälter der Geschäftsführungen oft intransparent sind und somit nicht nachvollziehbar ist, ob die Höhe der Gehälter angemessen ist oder nicht. Diese Intransparenz in der Gehaltsstruktur kann dazu führen, dass die Geschäftsführungen überhöhte Gehälter beziehen, während die Beschäftigten unterbezahlt bleiben. Es ist daher wichtig, dass auch die Gehälter der Geschäftsführungen in Werkstätten für behinderte Menschen regelmäßig überprüft werden und transparent kommuniziert werden, um eine gerechte Verteilung der Gewinne zu gewährleisten.
So hat sich beispielsweise in Duisburg die Geschäftsführung ein 370.000 Euro Gehalt im
Jahr ausbezahlt. Laut Wirtschaftsprüfern wären höchstens 180.000 Euro angemessen gewesen.
Wir fordern alle politischen Parteien auf, sich für einen inklusiven Arbeitsmarkt einzusetzen und dafür zu sorgen, dass Menschen mit Behinderungen nicht ausgeschlossen werden. Es ist an der Zeit, dass wir Barrieren abbauen und uns für eine inklusive Gesellschaft einsetzen, in der alle Menschen gleiche Chancen haben. Wir kritisieren daher die CDU/CSU dafür, sich nicht aktiv für einen inklusiven Arbeitsmarkt einzusetzen und stattdessen Werkstätten für behinderte Menschen, die Ausgrenzung und Isolation fördern, weiter mit Geld zu bezuschussen.