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Ein Lehrstück in Resilienz und Machtbegrenzung

Das Handelsgericht Zürich hat am 4. Juni 2026 bei 22 von 23 geforderten Gegendarstellungen zugunsten des Schweizer Magazins „Republik“ und gegen die US-Datenkrake Palantir entschieden.
Nur eine einzelne Formulierung zur Entwicklungsgeschichte der Software „Foundry“ muss laut dem Gericht korrigiert werden. Die Redaktion kam dem nach, aber hält öffentlich weiter an ihrer Einordnung fest.

Das Urteil ist mehr als ein juristischer Einzelfall. Es zeigt, dass hartnäckige, quellengestützte Berichterstattung standhält, wenn sie zwischen überprüfbaren Tatsachen und zulässigen Wertungen unterscheidet. Palantir hat mit fast 60 bezahlten Recherchen und einer umfassenden Gegendarstellungsklage versucht, eine kritische Auseinandersetzung mit seinen Lobbyaktivitäten in der Schweiz zu ihren Gunsten zu beeinflussen.

Das Gericht hat klargestellt, dass Begriffe wie „Überwachungstechnologie“, „tödliche Kriegswaffe“ oder „hartnäckige Verkaufskampagne“ keine falschen Tatsachenbehauptungen, sondern legitime Schlussfolgerungen aus den dokumentierten Vorgängen und Zitaten sind. Manche hat Palantirs CEO Alex Karp selbst geäußert.

Palantir agiert zunehmend als politischer Akteur und versucht, kritische Recherchen durch juristische Mittel zu verhindern. Das ist kein Einzelfall, sondern ein Muster hybrider Einflussnahme: nicht nur durch Daten, sondern auch durch rechtlichen und narrativen Druck auf unabhängige Medien, welche für eine gesunde Demokratie eine Voraussetzung ist.

Für uns als Piratenpartei ist das ein klares Signal für die Notwendigkeit digitaler und gesellschaftlicher Resilienz:

  • Transparenz bei staatlichen Beschaffungen von Überwachungs- und Analyse-Tools muss Standard sein.
  • Abhängigkeiten von einzelnen, vor allem ausländischen Anbietern (egal ob US- oder chinesisch) bergen strategische Risiken
  • Aktuelle Debatten in Deutschland, UK und der Schweiz zeigen dies bereits.
    • Frankreich und die skandinavischen Länder sind da schon weiter.
  • Öffentliche Institutionen sollten europäische oder quelloffene Alternativen priorisieren, statt Black-Box-Systeme mit unklaren Datenabflüssen einzuführen.

Wer „Zu stören, wenn nötig einzuschüchtern und bei Bedarf zu töten (englisches Originalzitat: to disrupt, and when necessary to intimidate and occasionally to kill)“ akzeptiert, so wie Palantirs CEO Karp es als Geschäftsmodell propagiert, darf sich nicht wundern, wenn demokratische Gesellschaften und Medien das kritisch einordnen. Schlimmer noch ist es, dass deutsche Verantwortliche bei Bund und Ländern sich dieser digitalen Variante der Nazi- und Stasi-Methoden bedienen wollen und dies mit dem Schutz von Kindern begründen.“ so Babak Tubis, Mitglied des Bundesvorstands der Piratenpartei Deutschland.
„Palantir erstellt Waffen, die sich gegen jeden Menschen richten lassen!“

Wir fordern die Bundesregierung und die Landesregierungen auf, bei der Beschaffung von Datenanalysetools höchste Transparenz- und Souveränitätsstandards anzulegen. Keine Verträge ohne prüfbare Datenschutz- und Exit-Strategien. Keine strategische Abhängigkeit von Akteuren, die sich gleichzeitig als Waffe und als Retter des Westens verkaufen.

Die Piratenpartei bleibt bei ihrer Linie: Technologie ja, aber unter demokratischer Kontrolle, mit offenen Standards und ohne naive Illusionen über die geopolitischen Absichten ihrer Anbieter.

Quellen
[1] Heise: Palantir scheitert vor Gericht
[2] Schweizer Republik: Palantir gegen die Republik das Urteil
[3] Tagesanzeiger: Palantir scheitert mit Klage

Ihr Ansprechpartner:

Bundespressestelle Bundesgeschäftsstelle,
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Piratenpartei Deutschland
Pflugstraße 9A | 10115 Berlin

E-Mail: presse@piratenpartei.de
Web: www.piratenpartei.de/presse

Telefon: 030 / 60 98 97 510

Alle Pressemitteilungen finden Sie online unter: https://www.piratenpartei.de/category/pm/