In Vorbereitung auf die Bundestagswahl 2017 erweitert und schärft die Piratenpartei ihr Programm auf dem Bundesparteitag in Lampertheim. Unter dem Motto „Sozial – Digital – Punkt!“ diskutierten die PIRATEN über die eingebrachten Anträge.

In der Flüchtlingspolitik fordern PIRATEN, das Asylrecht so wiederherzustellen, dass die Menschlichkeit wieder im Mittelpunkt steht und der Flüchtling nicht zum Verwaltungsobjekt degradiert wird.  Wiederherstellung des Rechts auf Asyl

Kristos Thingilouthis, politischer Geschäftsführer der Piratenpartei Deutschland:
»Lasst uns beim Asylrecht nicht die Fehler der 1960er-Jahre wiederholen, als Gastarbeiter auf ihre ökonomische Verwertbarkeit geprüft wurden, anstatt sie als Menschen zu sehen. Ein Mensch ist kein Verwaltungsvorgang und wir haben als Gesellschaft die Pflicht, den Menschen (Flüchtlingen) zu helfen« Asylpaket

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich dafür ein, dass mittels eines anzustrebenden Staatsvertrages zwischen dem Bund und den Ländern der 23. Mai als »Tag des Grundgesetzes« zum bundeseinheitlichen Feiertag erklärt wird. „Tag des Grundgesetzes“ einführen

Carsten Sawosch, stellvertretender Bundesvorsitzender der Piratenpartei: »Das Grundgesetz ist für uns PIRATEN ein hohes Gut, das es zu erhalten und zu verteidigen gilt. PUNKT!« Bundesamt für Datenschutz und Internetsicherheit

Basis für die Wirtschaftspolitik der PIRATEN ist Freiheit, Verantwortung, Nachhaltigkeit und Transparenz. Diese schließen sich nicht aus, im Gegenteil sie sind das Fundament, auf dem sich der Mensch frei und selbstbestimmt entfalten kann. Die Piratenpartei fordert einen Stopp der sogenannten Freihandelsverträge TTIP, CETA und TISA und setzt sich weiter für freien Bargeldverkehr ein. Freihandelsabkommen stoppen

Die Mitglieder stellen die Forderung nach einer Reform des gesamten Abmahnwesens mit einem gesetzlichen Verbot der Massenabmahnung und einer durchgehenden Deckelung der Kosten für abgemahnte Privatpersonen. Abmahnwesen reformieren

Weiter setzen sich die PIRATEN dafür ein, dass elektronische Geräte keine softwareseitige Einschränkung der zu installierenden Software erhalten. Jedem Käufer eines Geräts muss es gestattet sein, die eigene Software oder die von Drittanbietern ohne Einschränkungen auf sein erworbenes Gerät aufzuspielen. Gerätehoheit 

PIRAT Carsten Sawosch fasst zusammen: »Sozial – Digital – Punkt! – Wir können das!«