Gesetzentwurf zur Stromversorgungssicherheit bevorzugt Gaskonzerne und bremst die Energiewende

Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen Entwurf für ein „Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten“ vorgelegt. Die Piratenpartei Deutschland hat dazu eine Stellungnahme eingereicht und hält den Entwurf in wesentlichen Teilen für eine reine Lobbyarbeit, untauglich und gefährlich teuer.

Mit dem Gesetz soll ein sogenannter Kapazitätsmarkt geschaffen werden. Anders als im normalen Strommarkt erhalten Anlagen dabei nicht nur eine Vergütung für tatsächlich gelieferten Strom, sondern vor allem dafür, dass sie auf Abruf bereitstehen – unabhängig davon, ob sie überhaupt gebraucht werden. Diese Zahlungen werden als Umlage auf alle Stromkunden umgelegt. Bei Verpflichtungszeiträumen von bis zu 15 Jahren drohen hier milliardenschwere Fehlinvestitionen, die am Ende Privathaushalte und Unternehmen gleichermaßen bezahlen.

„Dieser Gesetzentwurf liest sich wie die Wunschliste der fossilen Energiekonzerne. Die Ausschreibungskriterien sind so gestrickt, dass am Ende vor allem Gaskraftwerke zum Zug kommen. Die Klausel ‚Wasserstoff-ready‘ klingt grün, ist in der derzeitigen Form völlig wirkungslos. Das ist Lobbyistenarbeit für eine neue Gasinfrastruktur, die wir jahrzehntelang finanzieren sollen.“ – Babak Tubis, Mitglied des Bundesvorstandes der Piratenpartei Deutschland.

Besonders offensichtlich ist die gezielte Benachteiligung von Batteriespeichern. Die Pflicht, die Nennleistung mindestens zehn Stunden am Stück liefern zu können, hat mit der Realität des Speicherbetriebs nichts zu tun. Batterien werden genau dort eingesetzt, wo sie am wirkungsvollsten sind: bei kurzfristigen Lastspitzen. Zusätzlich schreibt der Entwurf sofort und ohne jede Übergangsfrist vor, dass 50 Prozent der Anlage aus europäischer Produktion stammen müssen. Bei Batteriespeichern ist das schlicht nicht erfüllbar – und damit ein faktisches Ausschlusskriterium, das kaum zufällig wirkt.

Auch bei der Lastverlagerung versagt der Entwurf. Ein Mindestinvestitionszwang für Anlagen, die durch Verschiebung ihres Stromverbrauchs Netzkapazität freimachen, schließt genau die günstigsten Lösungen aus. Kühlhäuser könnten ihre Kühlphasen mit minimalem Aufwand flexibel steuern und so erheblich zur Netzstabilität beitragen – ohne einen einzigen Euro zu investieren. Solche Potenziale werden durch diesen Entwurf aktiv verhindert.

„Ein Kapazitätsmarkt ist für die Projekte, die die Ausschreibungen gewinnen, ein sicheres Einkommen für bis zu 15 Jahre, ganz egal wie viel Strom sie wirklich liefern. Bezahlt wird das voraussichtlich über eine Umlage, die wieder den Strom für alle teurer macht. So kriegen wir die Wirtschaft nicht in Schwung und die Privathaushalte werden weiter belastet.“ Guido Körber, Themenbeauftragter Energie.

Die Piratenpartei fordert stattdessen marktbasierte Mechanismen, die schnell auf Veränderungen reagieren können. Angesichts der rasanten technologischen Entwicklung im Energiesektor ist eine 15-jährige Festschreibung ein unverantwortliches Risiko. Der aktuelle Zeitplan, noch in diesem Sommer die ersten Ausschreibungen durchzuführen, ist unrealistisch – zu viele grundlegende Fragen sind noch völlig offen.

Die vollständige Stellungnahme, die an das Bundeswirtschaftsministerium eingereicht wurde, ist nachfolgend dokumentiert.

Quelle:

[1] Bundeswirtschaftsministerium Gesetzesvorhaben 2026-04-27 Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitaeten

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Statement

Verschickt an das BMWE 5.5.2026 13:03
 
Stellungnahme der Piratenpartei Deutschland zum „Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten“
 
Grundsätzlich sehen wir die Schaffung eines Kapazitätsmarktes kritisch. Damit wird ein Teil der Wertschöpfung im Stromsektor aus dem Marktgeschehen abgekoppelt und unternehmerisches Risiko komplett durch staatliche Garantien übernommen. Gleichzeitig findet so eine Festschreibung der Technologie statt und die Verpflichtung auf eine Laufzeit von 15 Jahren erschwert die Anpassung an tatsächliche Entwicklungen.
 
Voraussetzungen wie in §12.2.5 benachteiligen Batteriespeicher, die in der aktuellen Situation aber die Technologie sind, die am schnellsten realisiert werden kann und sofort eine dämpfende Wirkung auf die massiven Preisausschläge im Markt hätte.
 
Damit im Widerspruch steht auch die Forderung in §16 nach der Bereitstellung von Momentanreserve, die am einfachsten und günstigsten von Batteriespeichern erbracht werden könnte, die somit eine Doppelfunktion hätten.
 
Zu begrüßen ist zwar der Ansatz local content zu fordern, jedoch ist die sofortige Festlegung auf mindestens 50% im §15 kontraproduktiv. Es gibt insbesondere bei Batteriespeichern aktuell nicht die Möglichkeit, einen so hohen Prozentsatz zu erreichen und eine übergangslose Vorschrift wird den Aufbau heimischer Produktionskapazitäten eher verhindern als fördern.
 
Richtig ist, dass Lastverschiebung als Alternative zu zusätzlicher Erzeugung berücksichtigt wurde. Aber die in §14 vorgegebenen Mindestinvestitionsschwellen sind kontraproduktiv. Damit würden Optionen ausgeschlossen, die im Wesentlichen organisatorische Umstellungen benötigen, wie beispielsweise die zeitliche Verschiebung von Kühlphasen von großen Kühlhäusern. Das sind besonders einfach zu erschließende Kapazitäten, die dringend berücksichtigt werden müssen.
 
Positiv sehen wir die Anlagenpools, mit denen es möglich wäre, die Biomasse aus der Grundlasterzeugung zu holen. Im aktuellen Betriebsmodus ist ein erheblicher Teil der Biomasse nicht netzdienlich.
 
Unklar sind Regelungen in zwei Paragraphen:
 
§11 Ausschluss der Doppelförderung
Unklar: Können Anlagen bei Zuschlag die Vergütung nach EEG verlassen? Das wäre wichtig für bestehende Biogasanlagen, um die Grundlasterzeugung zu verlassen und netzdienlich zu werden.
 
§12.2 Ausschreibungen für Langzeitkapazitäten und Erzeugungskapazitäten
Unklar: Dürfen Anlagen teilnehmen, die auf ehemaligen Standorten errichtet werden? Aktuell werden z.B. Batteriespeicher an ehemaligen Kraftwerksstandorten errichtet, weil dort die Fläche und der Netzanschluss zur Verfügung stehen.
 
Insgesamt sehen wir noch zu viele offene Punkte, um den Zeitplan, bereits in diesem Jahr Ausschreibungen zu machen, realistisch erscheinen zu lassen. Auch die Frage, ob ein Kapazitätsmechanismus die richtige Lösung ist, halten wir für ungeklärt.
 
Grundsätzlich würden wir marktbasierte Mechanismen bevorzugen, da diese eine schnellere Anpassung an sich verändernde Bedingungen erlauben. Korrekte Voraussagen für den tatsächlichen zukünftigen Strombedarf sind sehr schwer zu treffen und eine Festschreibung für 15 Jahre kann hier leicht zu einem falschen Entwicklungspfad führen.